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OLG Hamburg, 02.11.2011 - 3 Vollz (Ws) 40/11 |
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OLG Hamburg, Entscheidung vom 02. November 2011 - 3 Vollz (Ws) 40/11 (https://dejure.org/2011,46127)
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Maßregelvollzug: Untätigkeitsbeschwerde eines Sicherungsverwahrten gegen die Strafvollstreckungskammer wegen Verzögerung einer Entscheidung über die Zuweisung eines bestimmten Arbeitsplatzes
- Justiz Hamburg
§ 109 StVollzG, § 304 StPO
Maßregelvollzug: Untätigkeitsbeschwerde eines Sicherungsverwahrten gegen die Strafvollstreckungskammer wegen Verzögerung einer Entscheidung über die Zuweisung eines bestimmten Arbeitsplatzes - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 06.10.2010 - 605 Vollz 149/10
- OLG Hamburg, 02.11.2011 - 3 Vollz (Ws) 40/11
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 05.02.2004 - 2 BvR 2029/01
Streichung der zehnjährigen Höchstgrenze bei einer erstmalig angeordneten …
Auszug aus OLG Hamburg, 02.11.2011 - 3 Vollz (Ws) 40/11
Das vorliegende Verfahren bedurfte und bedarf bevorzugter Behandlung, weil es sich um die Klage eines Sicherungsverwahrten handelt, also einer Person, die nicht (mehr) wegen seines schuldhaften Verhaltens staatlicher Sanktion unterworfen ist, sondern allein wegen der bestehenden Gefährlichkeitsprognose im Interesse der Allgemeinheit einen schwerwiegenden Eingriff in seine Freiheitsrechte zu erdulden hat, also ein Sonderopfer erbringt (vgl. BVerfG, Urt. v. 04.05.2011, Abs. 101 unter Verweis auf BVerfGE 109, 133, 174).